Parkordnung Freizeitpark Tivoli

Diese Regeln und Richtlinien wurden erstellt, um den Besuch des Parks für alle Besucher und den unserer Mitarbeiter so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Mit dem Betreten des Parks erklärt sich der Besucher mit diesen Regelungen einverstanden.

Welche Regeln gelten?

Anwendbarkeit

  1. Mit dem Betreten des Geländes des Freizeitparks Tivoli akzeptiert der Besucher die Parkordnung. Darüber hinaus ist der Besucher verpflichtet, alle Vorschriften und Anweisungen unserer Mitarbeiter strikt zu befolgen.
  2. In allen Fällen in denen, die in dieser Ordnung nicht vorgesehen ist, behält sich der Freizeitpark Tivoli das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die sich die Besucher halten müssen.
  3. In dieser Verordnung bezeichnet „Gelände des Tivoli-Freizeitparks“: den Park einschließlich aller Attraktionen und Spielgeräte, den Parkplatz, die Gastronomiebetriebe Tivoli’s Boscafé und Tivoli’s Smulhoek, den Indoor-Spielplatz Fun City und alle anderen Orte auf dem Tivoli-Freizeitpark Parkgelände.

Allgemein

  1. Amusementspark Tivoli behält sich vor, daß alle Besucher die die Regeln übertreten aus dem Park zu entfernen. Die Besucher bekommen Ihr Eintrittsgeld nicht zuruck.
  2. Der Freizeitpark Tivoli weist alle Besucher darauf hin, dass es im Park eine Kameraüberwachung gibt, um die Sicherheit und das Eigentum aller zu schützen.
  3. Während des Aufenthalts auf dem Gelände des Freizeitparks Tivoli hat sich der Besucher in Übereinstimmung mit der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den für die Art der besuchten Aktivität geltenden Anstandsregeln zu verhalten.
  4. Abfälle sind in den auf dem Gelände vorhandenen Abfallbehältern oder Containern zu deponieren bzw. mitzunehmen.
  5. Personen, die unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehen oder die mit Betäubungsmitteln handeln oder im Besitz von Betäubungsmitteln sind, wird der Zutritt zum Park verweigert oder des Parks verwiesen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes zu haben.
  6. Körperlicher oder verbaler Missbrauch oder anderes unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und/oder Mitarbeitern des Tivoli-Freizeitparks wird nicht toleriert. Besucher, die ein solches Verhalten an den Tag legen, werden unverzüglich des Parks verwiesen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes zu haben.
  7. Das Tragen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Der Freizeitpark Tivoli behält sich das Recht vor, seinen Besitzer aus dem Park zu entfernen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes zu haben.
  8. Bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Gewalt, Diebstahl oder sonstigen Straftaten wird die Polizei eingeschaltet.
  9. Das Rauchen ist mit Ausnahme des ausgewiesenen Raucherbereichs im Park nicht gestattet. Das gilt auch für die E-Zigarette und den Shisha-Stift. Asche, Kippen und andere Reste sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
  10. Das absichtliche Lärmen und hörbare Benutzen von Radios, Soundblastern, Aufnahmegeräten und anderen Tonträgern ist nicht gestattet. Bei solchen Geräuschen sind unsere Mitarbeiter berechtigt, den Tonträger zu beschlagnahmen
  11. Der Einsatz von Drohnen auf und über dem Gelände ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung des Freizeitparks Tivoli vor.
  12. Die Verbreitung (religiöser) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen auf dem Gelände ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung des Freizeitparks Tivoli vor.
  13. Werbung, öffentliche Umfragen, Zählungen, Sammlungen und der Verkauf und/oder Vertrieb von Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Gelände des Tivoli-Freizeitparks sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Tivoli-Vergnügungsparks nicht gestattet.
  14. Es ist nicht gestattet, eigene Dekorationen, Maskottchen, Künstler oder andere Unterhaltungsformen mitzubringen oder im Park vorzuführen.
  15. Das Betreten von Bereichen außerhalb der angegebenen Wanderrouten, Wege und Rastplätze ist nicht gestattet.
  16. Das Klettern auf oder über Mauern und Zäune ist nicht gestattet.
  17. Das Betreten des Parks mit Fahrrädern, Schlittschuhen, Rollschuhen, Rollern oder anderen Fahrzeugen ist nicht gestattet. Rollstühle, Elektromobile, Kinderwagen und Bollerwagen sind erlaubt.

 Zugang

  1. Das Betreten des Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Zutritt zum Parkgelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Das Recht auf Einlass endet mit dem Verlassen des Parks.
  3. Kinder unter 11 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.
  4. Kinder ab 11 Jahren dürfen den Park ohne Aufsicht von Erwachsenen betreten, sind aber jederzeit zusammen mit ihren Eltern und/oder Erziehungsberechtigten verantwortlich. Der Freizeitpark Tivoli ist nicht verantwortlich oder haftbar für Besucher, die den Park ohne Aufsicht betreten.
  5. Jede Person ab 2 Jahren muss für den Eintritt in den Park eine Gebühr entrichten.
  6. Die Eintrittskarte ist nur am Tag der Ausstellung oder für den auf ihr angegebenen Zeitraum gültig.
  7. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts im Park aufzubewahren und auf Verlangen eines unserer Mitarbeiter vorzuzeigen.
  8. Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Eintrittskarten, die außerhalb der regulären Verkaufskanäle erworben wurden.
  9. Der Druck von und/oder der Handel mit Wertpapieren, wie z. B. Eintrittskarten oder Rabattgutscheinen, ist verboten. Hierüber wird berichtet werden. Es ist nicht gestattet, Eintrittskarten zu verkaufen oder weiterzuverkaufen. Bei Verdacht auf Weiterverkauf kann der Freizeitpark Tivoli beschließen, diese Eintrittskarten für ungültig zu erklären.
  10. Ist das Gültigkeitsdatum oder die Gültigkeitsdauer der Eintrittskarten abgelaufen, ist eine Verlängerung oder Änderung nicht mehr möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Eintrittspreise.
  11. Der Aufenthalt auf dem Gelände des Freizeitparks Tivoli außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten.
  12. Der Freizeitpark Tivoli behält sich das Recht vor, während der Saison Eintrittspreise, Öffnungstage und/oder Öffnungszeiten zu ändern.
  13. Der Freizeitpark Tivoli behält sich das Recht vor, bei zu hohem oder zu niedrigem Besucheraufkommen oder bei schlechten Witterungsverhältnissen seine Türen zu schließen.

Parken

  1. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Parkplatz des Freizeitparks Tivoli erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Auf dem Parkplatz gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
  3. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, müssen die Anweisungen unseres Personals befolgt werden.
  4. Bei der Einfahrt auf den Parkplatz wird eine Parkgebühr erhoben.
  5. Der Freizeitpark Tivoli kann beschließen, an bestimmten Tagen oder für bestimmte Besuchergruppen keine Parkgebühren zu erheben.
  6. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Parkgebühr besteht nicht.
  7. Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Schäden oder Diebstahl des Transportmittels. Den Besuchern wird empfohlen, keine Wertsachen im Fahrzeug zu lassen und es ordnungsgemäß abzuschließen.
  8. Wir bitten die Besucher, keine Haustiere oder Personen in einem verschlossenen Fahrzeug auf dem Parkplatz zurückzulassen. Falls erforderlich, wird der Amusementspark Tivoli Maßnahmen ergreifen, ohne für Schäden zu haften.
  9. Amusementspark Tivoli haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die durch höhere Gewalt wie Sturm, Feuer, Hagel oder Explosion verursacht werden.

Sicherheit, Überwachung und Haftung

  1. Die Brandschutzvorschriften und -anweisungen sind jederzeit zu befolgen. Es ist verboten, Feuer zu entzünden.
  2. Eltern und Aufsichtspersonen von Kindern und Kindergruppen sind für die von ihnen beaufsichtigten Besucher des Parks verantwortlich. Eltern und Aufsichtspersonen (oder die jeweilige Einrichtung) haften für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden.
  3. Das Gelände des Freizeitparks Tivoli wird so sorgfältig wie möglich gepflegt. Sollten Besucher dennoch auf eine unsichere Situation und/oder Schäden stoßen, werden sie gebeten, dies so schnell wie möglich einem unserer Mitarbeiter zu melden.
  4. Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Schäden, die ein Besucher erleidet, es sei denn, diese Schäden sind die unmittelbare Folge einer vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung oder einer groben Fahrlässigkeit seitens des Freizeitparks Tivoli.
  5. Es kann vorkommen, dass der Besucher unbeabsichtigt einen Schaden verursacht. In diesem Fall wird der Besucher gebeten, dies so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber vor Verlassen des Geländes, einem unserer Mitarbeiter zu melden.
  6. Der Freizeitpark Tivoli übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust und/oder Diebstahl von Waren, die von Besuchern in den Park gebracht werden.
  7. Die Besucher müssen die gefundenen Gegenstände unserem Personal übergeben.

Nutzung von Attraktionen und anderen Einrichtungen

  1. Sofern nicht anders angegeben, stehen die Attraktion und andere Einrichtungen dem Besucher zur Verfügung. Wo dies angegeben ist, muss für die Nutzung der Einrichtungen gezahlt werden.
  2. Bei der Benutzung der Attraktionen und sonstigen Einrichtungen sind die auf den Schildern angegebenen oder werden vom Parkpersonal mitgeteilt. Anweisungen/Benutzungsregeln/Längenbeschränkungen sind zu befolgen.
  3. Für eine Reihe von Attraktionen können Nutzungsbeschränkungen gelten (die vom Hersteller, der NVWA und den Kontrollbehörden auferlegt werden), z. B. eine Mindest- oder Höchstlänge, eine Behinderung, eine körperliche Verfassung oder die Mindest- oder Höchstzahl von Erwachsenen in einer Attraktion. Aus Sicherheitsgründen sind die Besucher verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten. Werden die Anweisungen/Benutzungsregeln/Längenbeschränkungen vom Besucher nicht befolgt, ist das Parkpersonal berechtigt, ihm die Nutzung der Attraktion oder der Einrichtungen zu verweigern, ohne dass der Besucher Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises hat. Dies gilt auch, wenn der Besucher versucht, sich vorzudrängeln.
  4. Amusementspark Tivoli haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der Hinweise/Nutzungsregeln/Längenbeschränkungen ergeben.
  5. Die Nutzung der Attraktionen, Einrichtungen und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Amusementspark Tivoli haftet nicht für unsachgemäßen Gebrauch.
  6. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von Taschen und/oder losen Gegenständen in einer Reihe von Attraktionen nicht gestattet. Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Beschädigung oder Verlust von zurückgelassenen oder unseren Mitarbeitern übergebenen Waren. Bei Attraktionen, bei denen das Mitbringen von Taschen und/oder losen Gegenständen erlaubt ist, geschieht dies auf eigene Gefahr.
  7. Die Öffnungszeiten der Attraktionen können von den Öffnungszeiten des gesamten Parks abweichen. Die Attraktionen können nach einem wechselnden Zeitplan angeboten werden. Wenn ein Besucher eine Attraktion betreten möchte, die vorübergehend geschlossen ist, bitten wir ihn, zu warten oder mit einem Mitarbeiter zu sprechen. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, die Attraktion selbst zu bedienen, die Tore zu öffnen oder zu schließen oder die Umzäunung der Attraktion zu betreten.
  8. Aus Sicherheitsgründen oder bei technischen Störungen können Attraktionen und Shows während Ihres Besuchs im Park geschlossen sein. Das Personal des Tivoli-Freizeitparks wird sein Möglichstes tun, um die Attraktion und/oder Show so schnell wie möglich wieder zu öffnen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises besteht nicht.
  9. Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z.B. starker Wind, starker Regen, Hagel und Gewitter) kann sich der Freizeitpark Tivoli gezwungen sehen, den gesamten Park oder einige Attraktionen und Shows unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften vorübergehend oder vollständig zu schließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises besteht nicht.
  10. Es ist nicht erlaubt, in den (Wasser-)Attraktionen im Freizeitpark Tivoli zu schwimmen oder zu baden.
  11. Der Freizeitpark Tivoli stellt für verschiedene Wasserattraktionen Schwimmwesten zur Verfügung und empfiehlt den Besuchern, diese zu tragen, wenn dies gewünscht oder notwendig ist.

Kleidung

  1. Das Tragen angemessener Kleidung ist obligatorisch. Der Zugang zum Park kann verweigert werden, wenn der Besucher unangemessene Kleidung trägt, die der familiären Atmosphäre des Freizeitparks Tivoli schadet.
  2. Die Besucher müssen auch bei hohen Temperaturen mindestens ein Hemd, eine kurze Hose und Schuhe tragen.
  3. Es ist verboten, in den Attraktionen nur Badeanzüge zu tragen.
  4. Es ist verboten, sich nackt oder mit nacktem Oberkörper auf dem Gelände aufzuhalten.
  5. Bei den meisten Fahrten müssen Schuhe getragen werden. Aus Sicherheitsgründen ist bei einigen Attraktionen festes Schuhwerk vorgeschrieben, also zum Beispiel keine Hausschuhe. Es gibt auch Attraktionen, bei denen das Tragen von Schuhen nicht erlaubt ist, z. B. Trampoline, eine Hüpfburg und der Spielbereich des Indoor-Spielplatzes. Bitte befolgen Sie die Anweisungen auf den Informationstafeln und von den Mitarbeitern an den Attraktionen.
  6. Was religiöse oder politische Äußerungen in der Kleidung betrifft, so gelten die Regeln des Niederländischen Rechts.

Essen und Trinken

  1. Sie dürfen Ihre eigenen Speisen und Getränke mit in den Park bringen.
  2. Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist im Restaurant Tivoli’s Boscafé, im Indoor-Spielplatz Fun City und auf der Terrasse des Tivoli’s Boscafé nicht gestattet.
  3. Es ist nicht gestattet, sich Speisen und/oder Getränke von einem anderen Restaurant oder Catering-Unternehmen liefern zu lassen oder mit in den Park zu bringen, wie z. B. Kuchen, Pizza, Pommes frites und Snacks, Pfannkuchen, usw.
  4. Es ist nicht möglich, im Boscafé-Restaurant des Tivoli eigene Speisen zuzubereiten, zu erhitzen oder zu kühlen, mit Ausnahme von Babynahrung.
  5. Alkohol wird nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft.
  6. Es ist nicht erlaubt, eigene alkoholische Getränke in den Park mitzubringen.
  7. Das Mitbringen von Geschirr, Gläsern und Möbeln auf dem Tivoli-Restaurant Boscafé und dessen Terrasse in den Park ist nicht gestattet.

Haustiere

  1. Hunde dürfen im Park an der Leine geführt werden. Das Mitbringen von Hunden in die Attraktionen, Spielgeräte, den Indoor-Spielplatz Fun City und den Selbstbedienungsbereich des Tivoli-Restaurants Boscafé ist nicht gestattet. Natürlich ist das Gelände kein Ort für Hunde zum Herumlaufen. Die Person, die den Hund begleitet, ist dafür verantwortlich, den Hund an der Leine zu führen und den Hundekot wegzuräumen. Die Hunde dürfen im Wald (in der Nähe des Parkplatzes) spazieren geführt werden. Wenn sie den Park zu diesem Zweck verlassen müssen, müssen sie dies dem Parkkassierer mitteilen. Hundekotbeutel sind an der Kasse des Parks erhältlich.
  2. Andere Tiere als Hunde sind im Park nicht erlaubt.

Fotografieren und Filmen

  1. Fotografieren und Filmen ist erlaubt, sofern dies für private Zwecke geschieht.
  2. Aus Sicherheitsgründen ist es in einigen Attraktionen nicht gestattet, sich selbst zu filmen oder zu fotografieren.
  3. Die Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonmaterial ist untersagt, es sei denn, die Direktion des Freizeitparks Tivoli hat dies im Voraus schriftlich genehmigt.
  4. Es ist möglich, dass die Besucher von einem Mitarbeiter des Tivoli-Freizeitparks fotografiert oder gefilmt werden. Amusementspark Tivoli behält sich stets das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Amusementspark Tivoli informiert den Besucher beim Betreten des Parks darüber, wann fotografiert und/oder gefilmt wird. Wenn der Besucher nicht auf dem Bild sein möchte, muss er sich an der Information/Kasse des Parks oder bei dem Mitarbeiter melden, der den Fotografen und/oder das Filmteam begleitet.

Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zusätzlich zu dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird) verstanden: alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die wir keinen Einfluss haben, aufgrund derer wir jedoch nicht in der Lage sind, unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auf jeden Fall, aber nicht ausschließlich: Feuer, Unfall, Krankheit, Pandemie, behördliche Maßnahmen, Streik, Aufruhr, Krieg, Stromausfall, sonstige technische Störungen und Transportbehinderungen.
  2. Kann der Freizeitpark Tivoli seinen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

Andere

  1. In allen Fällen, die nicht durch diese allgemeinen Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Direktion des Freizeitparks Tivoli.

Die Direktion und das Personal wünschen Ihnen viel Spaß im Freizeitpark Tivoli!