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Parkordnung Freizeitpark Tivoli
Diese Regeln und Richtlinien wurden erstellt, um den Besuch des Parks für alle Besucher und den unserer Mitarbeiter so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Mit dem Betreten des Parks erklärt sich der Besucher mit diesen Regelungen einverstanden.
Welche Regeln gelten?
Geltungsbereich
- Mit dem Betreten des Geländes des Freizeitparks Tivoli erkennt der Besucher die Geltung dieser Parkordnung an. Darüber hinaus ist der Besucher verpflichtet, alle Vorschriften und Anweisungen unserer Mitarbeiter strikt zu befolgen.
- In allen Fällen und/oder Situationen, die in dieser Parkordnung nicht geregelt sind, behält sich der Freizeitpark Tivoli das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regeln aufzustellen, an die sich die Besucher zu halten haben.
- Unter dem „Gelände des Freizeitparks Tivoli“ werden in dieser Parkordnung der Park einschließlich aller Fahrgeschäfte und Spielgeräte, der Parkplatz, die Gastronomiebetriebe Tivoli’s Boscafé und Tivoli’s Smulhoek, der Indoorspielplatz Fun City sowie alle weiteren Einrichtungen auf dem Gelände des Freizeitparks Tivoli verstanden.
Allgemeines
- Der Freizeitpark Tivoli behält sich jederzeit das Recht vor, Besucher bei Verstößen gegen diese Parkordnung oder wenn dies als notwendig erachtet wird, des Parks zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
- Der Freizeitpark Tivoli weist alle Besucher darauf hin, dass auf dem Parkgelände zum Schutz von Personen und Eigentum Videoüberwachung eingesetzt wird. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Videoüberwachung finden Sie in der Datenschutzerklärung des Freizeitparks Tivoli.
- Während des Aufenthalts auf dem Gelände des Freizeitparks Tivoli hat sich jeder Besucher entsprechend der öffentlichen Ordnung, den guten Sitten und den für die jeweilige Aktivität geltenden Verhaltensregeln zu verhalten.
- Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern bzw. Containern zu entsorgen oder wieder mitzunehmen.
- Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder im Besitz von Betäubungsmitteln sind, wird der Zutritt verweigert bzw. sie werden ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises des Parks verwiesen.
- Körperliche oder verbale Gewalt sowie sonstiges unangemessenes Verhalten gegenüber anderen Besuchern oder Mitarbeitern des Freizeitparks Tivoli werden nicht toleriert. Besucher, die sich eines solchen Verhaltens schuldig machen, werden unverzüglich des Parks verwiesen.
- Das Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Der Freizeitpark Tivoli behält sich das Recht vor, deren Besitzer des Parks zu verweisen.
- Bei Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Gewalt, Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen wird die Polizei eingeschaltet.
- Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und Shishas. Asche, Zigarettenstummel und sonstige Rückstände sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
- Das vorsätzliche Verursachen von Lärm sowie die hörbare Nutzung tragbarer Audiogeräte, Lautsprecher, Bluetooth-Lautsprecher oder anderer Tonträger ist nicht gestattet. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, entsprechende Geräte vorübergehend einzuziehen.
- Die Nutzung von Drohnen auf oder über dem Gelände ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung des Freizeitparks Tivoli gestattet.
- Die Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen oder anderen öffentlichen Aktionen auf dem Gelände ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Freizeitparks Tivoli nicht gestattet.
- Werbung, Umfragen, Zählungen, Sammlungen sowie der Verkauf oder die Verteilung von Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Gelände des Freizeitparks Tivoli sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
- Das Mitbringen oder Veranstalten eigener Dekorationen, Maskottchen, Künstler oder anderer Formen von Unterhaltung ist nicht gestattet.
- Das Betreten von Bereichen außerhalb der ausgewiesenen Wege, Pfade und Picknickplätze ist nicht gestattet.
- Das Klettern auf oder über Mauern und Absperrungen ist verboten.
- Das Betreten des Parks mit Fahrrädern, Inlineskates, Rollschuhen, Tretrollern oder anderen Fahrzeugen ist nicht gestattet. Rollstühle, Elektromobile, Kinderwagen und Bollerwagen sind hiervon ausgenommen.
Zutritt
- Das Betreten des Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Zutritt zum Parkgelände ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Das Zutrittsrecht endet beim Verlassen des Parks.
- Jede Person ab 2 Jahren benötigt eine gültige Eintrittskarte.
- Kinder unter 11 Jahren dürfen das Gelände nur unter ständiger Aufsicht und Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.
- Kinder ab 11 Jahren dürfen den Park ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben jedoch für das Verhalten minderjähriger Besucher verantwortlich. Der Freizeitpark Tivoli übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Besucher, die den Park ohne Begleitung besuchen.
- Die Eintrittskarte ist nur am Ausstellungsdatum oder für den auf der Karte angegebenen Zeitraum gültig.
- Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen eines Mitarbeiters vorzuzeigen.
- Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Eintrittskarten, die außerhalb der offiziellen Verkaufsstellen erworben wurden.
- Das Nachdrucken und/oder der Handel mit Wertpapieren wie Eintrittskarten oder Gutscheinen ist verboten und wird zur Anzeige gebracht. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten oder deren Angebot zu kommerziellen Zwecken an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Freizeitparks Tivoli nicht gestattet. Bei Verdacht auf Weiterverkauf kann der Freizeitpark Tivoli Eintrittskarten für ungültig erklären.
- Nach Ablauf der Gültigkeit einer Eintrittskarte ist eine Verlängerung oder Änderung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
- Der Aufenthalt auf dem Gelände außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt.
- Der Freizeitpark Tivoli behält sich das Recht vor, Eintrittspreise, Öffnungstage und Öffnungszeiten während der Saison zu ändern.
- Der Freizeitpark Tivoli behält sich das Recht vor, den Park bei zu hohen oder zu niedrigen Besucherzahlen oder aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen zu schließen.
Parken
- Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Parkplätzen des Freizeitparks Tivoli erfolgt auf eigene Gefahr.
- Auf dem Parkplatz gelten die allgemeinen Verkehrsregeln.
- Zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter zu befolgen.
- Für die Nutzung des Parkplatzes wird eine Parkgebühr erhoben.
- Der Freizeitpark Tivoli kann beschließen, an bestimmten Tagen oder für bestimmte Besuchergruppen auf die Erhebung einer Parkgebühr zu verzichten.
- Eine Rückerstattung der Parkgebühr ist ausgeschlossen.
- Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Schäden an oder Diebstahl von Fahrzeugen.
- Besucher werden gebeten, keine Personen oder Haustiere in verschlossenen Fahrzeugen zurückzulassen. Falls erforderlich, wird der Freizeitpark Tivoli Maßnahmen ergreifen, ohne für dabei entstehende Schäden haftbar zu sein.
- Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die durch höhere Gewalt wie Sturm, Brand, Hagel oder Explosion verursacht werden.
Sicherheit, Aufsicht und Haftung
- Brandschutzvorschriften und entsprechende Hinweise sind jederzeit zu beachten. Das Entzünden von Feuer ist verboten.
- Eltern und Begleitpersonen von Kindern oder Kindergruppen sind für die ihnen anvertrauten Personen verantwortlich und haften für von diesen verursachte Schäden.
- Das Gelände des Freizeitparks Tivoli wird mit größtmöglicher Sorgfalt gepflegt. Sollte ein Besucher dennoch auf eine gefährliche Situation oder einen Schaden aufmerksam werden, wird er gebeten, dies unverzüglich einem Mitarbeiter mitzuteilen.
- Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Freizeitpark Tivoli nicht für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Freizeitparks Tivoli zurückzuführen sind.
- Verursacht ein Besucher unbeabsichtigt einen Schaden, wird er gebeten, dies unverzüglich einem Mitarbeiter zu melden, spätestens jedoch vor Verlassen des Geländes.
- Der Freizeitpark Tivoli übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen.
- Gefundene Gegenstände sind bei einem Mitarbeiter abzugeben.
Nutzung von Fahrgeschäften und sonstigen Einrichtungen
- Soweit nicht anders angegeben, stehen die Fahrgeschäfte und sonstigen Einrichtungen den Besuchern zur Verfügung. Wo angegeben, kann für die Nutzung eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
- Bei der Nutzung von Fahrgeschäften und Einrichtungen sind die ausgewiesenen Sicherheitsvorschriften, Nutzungshinweise und Größenbeschränkungen zu beachten.
- Für bestimmte Fahrgeschäfte gelten Nutzungseinschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Körpergröße, körperlicher Verfassung oder der Anzahl von Erwachsenen. Diese Vorschriften sind aus Sicherheitsgründen einzuhalten.
- Der Freizeitpark Tivoli haftet nicht für Schäden, die durch die Missachtung von Sicherheits- oder Nutzungsvorschriften entstehen.
- Die Nutzung von Fahrgeschäften, Einrichtungen und Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr.
- In einigen Fahrgeschäften dürfen Taschen oder lose Gegenstände aus Sicherheitsgründen nicht mitgeführt werden.
- Die Öffnungszeiten einzelner Attraktionen können von den Öffnungszeiten des Parks abweichen.
- Fahrgeschäfte und Shows können aus Sicherheitsgründen oder aufgrund technischer Störungen vorübergehend geschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht dadurch nicht.
- Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen (z. B. starkem Wind, Gewitter oder Hagel) kann der Freizeitpark Tivoli verpflichtet sein, einzelne Attraktionen oder den gesamten Park vorübergehend zu schließen.
- Das Schwimmen oder Baden in Wasserattraktionen ist nicht gestattet.
- Bei verschiedenen Wasserattraktionen stellt der Freizeitpark Tivoli Schwimmwesten zur Verfügung und empfiehlt deren Nutzung, sofern dies erforderlich oder sinnvoll ist.
Kleidung
- Das Tragen angemessener Kleidung ist verpflichtend. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die Kleidung dem familienfreundlichen Charakter des Freizeitparks Tivoli entgegensteht.
- Besucher müssen mindestens ein Oberteil, eine kurze oder lange Hose sowie Schuhe tragen.
- Das Tragen ausschließlich von Badebekleidung in Attraktionen ist nicht gestattet.
- Der Aufenthalt auf dem Gelände mit freiem Oberkörper oder unbekleidet ist verboten.
- In den meisten Attraktionen ist das Tragen von Schuhen vorgeschrieben. Bei einigen Attraktionen müssen die Schuhe fest am Fuß sitzen; bei anderen Attraktionen, wie Trampolinen oder Hüpfburgen, dürfen keine Schuhe getragen werden.
- Für religiöse oder politische Aussagen auf Kleidung gelten die Bestimmungen des niederländischen Rechts.
Essen und Trinken
- Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist gestattet.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist im Restaurant Tivoli’s Boscafé, im Indoorspielplatz Fun City sowie auf der Terrasse des Tivoli’s Boscafé nicht gestattet.
- Die Lieferung oder Mitnahme von Speisen und Getränken anderer Gastronomiebetriebe in den Park ist nicht gestattet.
- Mitgebrachte Speisen können im Tivoli’s Boscafé nicht zubereitet, erwärmt oder gekühlt werden. Ausgenommen hiervon ist Babynahrung.
- Alkohol wird nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft.
- Das Mitbringen alkoholischer Getränke in den Park ist nicht gestattet.
- Geschirr, Gläser und Mobiliar des Tivoli’s Boscafé dürfen nicht im Park mitgeführt werden.
Haustiere
- Hunde dürfen angeleint in den Park mitgebracht werden. In Attraktionen, Spielgeräten, im Indoorspielplatz Fun City sowie im Selbstbedienungsbereich des Tivoli’s Boscafé sind Hunde nicht gestattet.
- Andere Tiere als Hunde sind im Park nicht erlaubt.
Fotografieren und Filmen
- Das Fotografieren und Filmen ist für private Zwecke gestattet.
- In einigen Attraktionen ist das Fotografieren oder Filmen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
- Das Erstellen und Teilen von Fotos und Videos für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch ist gestattet. Für eine kommerzielle Veröffentlichung oder Nutzung ist die vorherige schriftliche Genehmigung des Freizeitparks Tivoli erforderlich.
- Während des Besuchs können Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden. Besucher werden hierüber informiert. Wer nicht erkennbar aufgenommen werden möchte, kann dies an der Information/Kasse oder dem anwesenden Fotografen bzw. Filmteam mitteilen.
Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt werden alle von außen kommenden Umstände verstanden, auf die der Freizeitpark Tivoli keinen Einfluss hat und die die Erfüllung seiner Verpflichtungen verhindern.
- Im Falle höherer Gewalt gilt die Regelung der jeweils gültigen Ticketbedingungen des Freizeitparks Tivoli.
Sonstiges
- In allen Fällen, die in dieser Parkordnung nicht geregelt sind, entscheidet die Geschäftsführung des Freizeitparks Tivoli.
Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter wünschen Ihnen viel Spaß im Freizeitpark Tivoli!